Corona-Hygienekonzept und richtiges Verhalten in der Halle

Hygienekonzept der TUS Iserlohn Kangaroos – Saison 2021/2022 – Stand 13.2.2022

Der Sportbetrieb der Basketballabteilung des TuS-Iserlohn findet für alle Personen ab dem 16 Lebensjahr nach Coronaschutz-VO NRW und der Spielbetrieb nach derselben und Liga-Regelung durch amtlicher Ausschreibung des WBV statt. 

Der TuS Iserlohn Kangaroos stellt durch Hygienebeauftragte und im Umfeld einer jeden Mannschaft benannten Hygienehelfer sicher, dass dieses Konzept während der Spieltage beachtet und umgesetzt wird. Falls sich ein Spielbeteiligter / Zuschauer weigert, die Regelungen zu befolgen, kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

  • Zutrittskontrolle Spieler / Spielerinnen: 2Gplus (ab 18 Jahren) und 3G (bis einschließlich 17 Jahre):
    1. Die jeweiligen Trainer haben den 2Gplus-Status bei über 18-jährigen zu kontrollieren und dokumentieren diesen auf ihrer Liste der Trainingsteilnehmer.
      Ein negativer Testnachweis ist vor Eintritt in die Halle zu kontrollieren und obligatorisch. Nur bei 3-fach geimpften kann auf den Testnachweis verzichtet werden.
    2. Die Hygienehelfer stehen regulär ab 75min bis 5 min vor Tipp-off zur Einlasskontrolle bereit,
      anschließend ist durch geeignete Maßnahmen ein kontrollierter Zutritt zu sichern.
  • Zutritt zur Halle für Spielbeteiligte:

Der Zutritt zur Halle ist allen Personen nur mit einem mindestens der aktuellen Ausgabe der Coronaschutzverordnung entsprechenden Nachweis des Immunstatus erlaubt.

  • Zutritt für Zuschauer:
    1. ab 18 Jahren: 2G
    2. unter 18 Jahren durch Vorlage ihres Schülerausweises (verbindliche Schultestung außerhalb von Ferien)
    3. unter 18 Jahren in den Ferien durch Vorlage eines neg. offiz. Schnelltestergebnisses
  • Ankunft der Spielbeteiligten an der Halle
    1. Die Teams betreten möglichst getrennt die Halle.
    2. Die Spielbeteiligten des nachfolgenden Spieles müssen getrennte separate Umkleiden und ggf. Wartebereiche mit ausreichendem Abstand zur Spielfläche in der Halle nutzen.
    3. Der vorgeschriebene Abstand von 1,50m ist außerhalb des Spielfeldes immer einzuhalten.
  • Maskenpflicht (medizinische Masken) für alle außer aktiven Sportlern und Coaches
    Generell besteht Maskenpflicht in der Halle. Auf die Einhaltung der AHA-Regeln ist zu achten.
  • Nutzung der Umkleideräume
    1. Die separaten Umkleiden sind nur von den Spielbeteiligten zu betreten und für geringstmögliche Zeit zu nutzen.
      Die Mindestabstände sind nach Möglichkeit einzuhalten.
    2. Nach dem Spiel ist die Verweildauer in Duschen und Umkleiden auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Aktiv am Spiel teilnehmende Personen
    1. Alle am Spiel aktiv teilnehmenden Akteure (Schiedsrichter, Kampfgericht, Spieler*innen) erklären, dass sie keine Krankheitssymptome hatten oder wissentlicher Kontakt zu infizierten Personen innerhalb der letzten 2 Wochen bestand. Personen mit entsprechenden Symptomen dürfen weder zum Spiel anreisen noch in der Halle sein.
    2. Für am Spiel teilnehmende Personen, wie Spieler*innen und Schiedsrichter*innen besteht keine Maskenpflicht.
  • Kampfgericht
    1. Für das Kampfgericht gilt über die gesamte Zeit eine Maskenpflicht,
    2. Der Kampfgerichtstisch soll mindestens einen Abstand von 2 m zu anderen Bereichen (z.B. Bänken) haben und alle Spielbeteiligtenhalten mindestens 1,5 Meter Abstand zum Kampfgericht.
  • Zuschauer
    1. Für Zuschauer gelten aktuelle Nachweispflichten und Zutrittsbeschränkungen nach aktueller CSVo
    2. Masken bleiben auf.
    3. Der Spielfeld-Bereich und mindestens 3,5m umlaufend dürfen durch Zuschauer zu keiner Zeit betreten werden.
    4. Die Zuschauer nehmen auf den im vorgeschriebenen Abstand von mind. 3,5m vom Spielfeld aufgestellten Bänken bzw. auf der Tribüne Platz (MGH).
    5. Für Zuschauer, die nicht einem Haushalt angehören, gilt der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 m.
    6. Die Zuschauer sollen durchgehend einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zum Spielfeldrand einhalten.
    7. Jeder Kontakt mit Spielbeteiligten ist zu unterlassen.
  • Allgemeine Regeln in der Sporthalle
    1. Es werden geeignete Desinfektionsmittel beim Eintritt in die Halle zur Verfügung gestellt. Die Benutzung dieser ist für alle Beteiligten (auch Zuschauer) verpflichtend. Sollten keine Desinfektionsmittel vorhanden sein, haben sich die Beteiligten und Zuschauer gründlich die Hände waschen.
    2. Es sind getrennte Umkleidekabinen für beide Mannschaften und die Schiedsrichter zu nutzen.
      In den Räumen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern.
    3. Auf regelmäßiges und ausreichendes Lüften der Sporthalle ist zu achten.
  • Catering kann Verzehr der Speisen und Getränke dann nur am Platz.

Stand 13.02.2022 – Dr. Philipp Toennies – Beschwerden gerne persönlich an mich, ich kann das ab.

Hygienebeauftragte TuS Iserlohn Kangaroos

Dr. Philipp Toennies
Roderich Brenne

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