Liebe Mitglieder,
durch die Neufassung der CoronaSchVO wurden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
ABER bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz im nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.Hierzu kann oder soll jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
Offizielles Merkblatt WBV als PDF zum Download